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AGB - Allgemeine Grundlagen

für Angebote, Kostenvoranschläge und Auftragsabwicklungen der Luxon EDV GmbH


Voraussetzungen
Kostenvoranschläge und die genannten Preise resultieren aus dem Kenntnisstand der Aufgabenstellung, die zum Zeitpunkt der Ausarbeitung des Kostenvoranschlages bekannt war. Sollten sich durch detailliertere Informationen bei der Feinplanung Abweichungen von dem beschriebenen Lieferumfang ergeben, behalten wir uns vor, unseren Kostenvoranschlag entsprechend anzupassen.

Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum der Abnahme, jedoch spätestens 4 Wochen nach Meldung der Abnahmebereitschaft und gilt 12 Monate. Bei produktiver Nutzung vor Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist mit der betrieblichen Nutzung.

Die Gewährleistungspflicht erlischt, falls vom Besteller Änderungen an den vom Auftragnehmer gelieferten Komponenten / Arbeitsergebnissen während der Gewährleistungszeit ohne Rücksprache mit dem Auftragnehmer vorgenommen werden.

Zur Mängelbeseitigung innerhalb der Gewährleistungsfrist hat der Besteller dem Lieferer die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren.

Projektablauf, Inbetriebsetzung bei Software-Projekten
Für die Klärung und Festlegung von Detailfragen steht beim Kunden ein entscheidungsbefugter Ansprechpartner zur Verfügung.

Sofern nicht anders vereinbart umfasst die Ausführung der Lieferungen und Leistungen

- Klärung und Spezifikation der Aufgaben
- Realisierung der Applikation
- Integrationstest
- Inbetriebsetzung auf einer Anlage
- Dokumentation im vereinbarten Umfang.

Die in unserem Kostenvoranschlag enthaltenen Aufwendungen für die Inbetriebsetzung der Applikation sind unter der Voraussetzung kalkuliert, dass die Arbeiten zügig und ohne Behinderung innerhalb der üblichen Arbeitszeit durchgeführt werden können. Der Mehraufwand bei fehlenden Voraussetzungen - insbesondere durch Wartezeiten und durch evtl. zusätzlich anfallende Reisekosten und Spesen - ist von uns nicht kalkuliert und müsste im zutreffenden Falle gesondert in Rechnung gestellt werden.

 


Haftung
Wir haften für alle durch uns oder unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen schuldhaft verursachte Schäden wie folgt:

Für Sach- und Vermögensschäden bis 25.565,- Euro je Schadensereignis, für Personenschäden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Schadenersatzpflicht der Luxon EDV GmbH ist jedoch insgesamt begrenzt auf einen Höchstbetrag in Höhe des Auftragswertes. Mehrere Schadensfälle, die die gleiche Schadensursache haben, gelten als ein Schadensereignis.

Bei Verlust oder Beschädigung von Datenträgermaterial umfasst die Ersatzpflicht nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten.

Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere wegen irgendwelcher Schäden aus Beratung, Unterstützung beim Einsatz der Softwareprodukte oder aus Softwarefehlern sind ausgeschlossen, soweit nicht in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Des Weiteren ist die Haftung für Folgeschäden, Produktionsausfall und entgangenen Gewinn ausgeschlossen.

Vertragsänderungen
Änderungen im Funktionsumfang nach Auftragserteilung und insbesondere während der Implementierung können sich auf die Projektlaufzeit auswirken und müssen daher schriftlich fixiert werden. Diese Änderungen werden ggf. in einem Nachtragskostenvoranschlag bewertet. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

Die Luxon EDV GmbH kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte übertragen.

 

 


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